Schwangerschaftskonflikt

  • Wir beraten in einer doppelten Anwaltschaft - für Sie als Frau und für das noch nicht geborene Kind
  • Die Beratung ist ergebnisoffen
  • Wir stellen ihnen nach Wunsch einen Beratungsnachweis aus
  • Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungsmöglichkeiten und besprechen Perspektiven für die Zukunft
  • Wir informieren Sie über finanzielle Hilfen, z. B. Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt.
  • Wir beraten zu allen für Sie wichtigen Themen im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch
  • Wir respektieren die von Ihnen getroffene Entscheidung
  • Wir beraten Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Wir begleiten Sie während Schwangerschaft, falls Sie sich für eine Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden
     
Rechtliche Grundlagen der Beratung

Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle.

Im Konfliktfall erhalten Sie zeitnah einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB aus.

 

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